Novelle zum Seeschiffahrtsgesetz
aktuelle Information

Letzte Woche wurde die lang erwartete Novelle zum Seeschifffahrtsgesetz zur Gesetzesbegutachtung versandt. Diese kann auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation & Technologie (BMVIT) oder auch hier (am Ende des Beitrags) in authentischer Fassung abgerufen werden.
Was wird sich für Sie ändern?
Generell sollten sich für Sie als Ausbildungsstätte keine wesentlichen Änderungen ergeben, da ich davon ausgehe, dass Sie den qualitativen Höchststandard, den die österreichische Führerscheinausbildung hat, weiterhin hochhalten werden. Auch soll die Prüfung weiterhin von privaten Institutionen, also vor allem von OeSV und MSVÖ, abgenommen werden. Die ausgestellten Führerscheine werden zwar nicht mehr amtlich anerkannt sein, aber die Führerscheininhaber wie bisher berechtigen, ein internationales Zertifikat für die Führung von Jachten gemäß den Empfehlungen der europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNEDE), das sogenannte ICC, zu beantragen. Die Ausstellung des ICC soll künftig durch die "via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H." erfolgen.
Um als private Institution Prüfungen abnehmen zu dürfen, wird es einer Bescheidmäßigen Bewilligung durch das BMVIT bedürfen, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen jedem Antragsteller erteilt werden kann. Das wird vermutlich dazu führen, dass künftig neben OeSV und MSVÖ auch private Institutionen zur Abnahme von Prüfungen zugelassen werden.
Für Partner des OeSV und deren Kunden muss sich also auf Grund der bevorstehenden Gesetzesänderung in der gesamten Ausbildung und Prüfungsabwicklung im Grunde nichts Ändern. Durch den Anspruch auf die Ausstellung eines ICC wird auch die internationale Anerkennung unserer Führerscheine weiterhin uneingeschränkt gewährleistet sein. Dies ungeachtet darüber hinaus gehender nationaler Anerkennungen unserer Führerscheine, wie beispielsweise durch die kroatischen Behörden.
Wie geht es nun weiter?
Zwischen dem BMVIT und den Verbänden OeSV und MSVÖ war bereits im Frühsommer 2011 ein Konsens betreffend der gesetzlichen Neuregelungen gefunden, die auf Grund der Erkenntniss des VfGH bis spätestens 31.12.2011 in Kraft treten hätte sollen. Leider haben in der Folge massive Interventionen und Lobbyismus dazu geführt, dass der ursprüngliche Fahrplan nicht eingehalten werden konnte. Mit einem Inkrafttreten der vorliegenden Novelle ist nach derzeitiger Einschätzung des BMVIT nun kaum vor dem Sommer 2012 zu rechnen. Hilfreich ist, dass, gemäß §56 Abs 7 Seeschifffahrtsgesetz idF der vorliegenden Novelle, die vor dem Inkrafttreten vom OeSV oder MSVÖ abgenommenen Theorieprüfungen gültig sein werden, wenn innerhalb der schon bisher üblichen Zweijahres-Frist die praktische Prüfung erfolgreich abgelegt wird.
Da unverändert theoretische Prüfungen abgenommen werden, sollten daher insoweit weder dem ausbidungswilligen Konsument noch den Ausbildungsstätten Nachteile erwachsen.
Offen bleibt die Frage nach den praktischen Prüfungen, für die keine Übergangsbestimmungen vorgesehen sind. Es wird versucht, in Abstimmung mit dem BMVIT kurzfristig eine Lösung zu finden, die eine baldige Planung und Abhaltung von praktischen Prüfungen erlaubt.
In Planung ist für März 2012 ein Symposium, zu dem alle Beteiligten herzliche eingeladen sind. Bei diesem Symposium werden die Neuerungen vorgestellt, die sich aus der Zertifizierung des Ausbildungswesens durch den internationalen Dachverband, die ISAF, insbesondere die neue Zertifizierung der Ausbildungsstätten nach diesen Vorgaben, ergeben.
Herausgeber:
Dr. Rainer Kornfeld - OeSV Präsident
Wolfgang Schinerl - Prüfungsreferent
- Tags: bootsführerschein, führerschein, msvö, novelle, oesv, prüfungswesen, schifffahrtsgesetz, segelschein, segelschule, segelverband, ösv

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